top of page

mohr – Hinweisgeberschutzgesetz

HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz

​

Die mohr Unternehmenskultur ist neben internen Richtlinien und Regelungen auf Rechts- und Gesetzeskonformität ausgerichtet. Verstöße gegen diese Unternehmensleitlinien aufgrund eines Fehlverhaltens einzelner Personen können unserem Unternehmen Schaden zufügen. Sollten Sie Kenntnis oder einen Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz sowie interne Richtlinien und Regelungen haben, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten zu einer Abgabe eines Hinweises an:

​

Interne anonyme Meldestelle:

​

  • Sie können unter folgender Nummer +49(0) 1520 609 5292 einen Hinweis abgeben.

​

​

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz:

​

  • Hinweisgeberstelle des Bundes (Sobald Sie auf diesen Link klicken, wird eine neue Browser-Seite geöffnet. Bitte nutzen Sie diesen Link nur dann, wenn Sie mit den Datenschutzbestimmungen des Bundesamts für Justiz einverstanden sind)

bottom of page