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 mohr :: IPPC Standard
Mit Blick auf die geltenden Einfuhrbestimmungen der verschiedenen Länder fertigen wir unser Holzverpackungs- material gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 an. Damit werden v.a. zum Schutz lebender Bäume pflanzengesundheitliche Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.
Durch phytosanitäre Maßnahmen wie Behandlung, Fertigung und Markierung der Vollholz-Verpackungsmaterialien wird eine Ausbreitung von Schadorganismen verhindert. Eine anerkannte Behandlung ist z.B. die Hitzebehandlung, mit der Frischholzinsekten abgetötet werden. Die Markierung der Verpackungsmaterialien bestätigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.
Um unser Holzverpackungsmaterial nach dem IPPC-Standard behandeln, fertigen und markieren zu können, sind wir in das amtliche Verzeichnis mit der Registriernummer DEBW-2-490049 eingetragen und werden vom Pflanzenschutzdienst überwacht.

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