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 mohr :: BAM Gefahrengutverpackung
Der Schutz unserer Umwelt und der am Transport von Gefahrengutkisten beteiligten Personen liegt uns als Verpackungsdienstleister sehr am Herzen. Deshalb verlassen unsere Gefahrengutverpackungen unser Gelände erst, wenn sie von einem anerkannten externen Prüfinstitut auf Herz und Nieren getestet wurden. Eine Versendung der Ware wird dann durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) genehmigt:
- Der Transport gefährlicher Güter in Verpackungskisten unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.
- Wichtiges Kriterium für die Freigabe von Gefahrgutverpackungen ist der Fallversuch aus einer definierten Höhe.

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